Allgemeine Bedingungen für IT-Dienstleistungen (ab 01.05.2022)
1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Farhan Malik – nachfolgend Dienstleister genannt – mit Vertragspartner – nachfolgend Kunde genannt.
2. Soweit einzelne Vertragsbestimmungen von diesen AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen, gehen die individuellen Vertragsbestimmungen vor.
2. Vertragsgegenstand
1. Die Parteien vereinbaren eine Zusammenarbeit im Rahmen spezifischer und individualvertraglicher Vereinbarungen. Der Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und nicht gerechtfertigt.
2. Der Dienstleister ist sozial- oder steuerrechtlich zuständig und entbindet den Kunden von jeglichen Verpflichtungen.
3. Dem Dienstleister steht es frei, auch für andere Kunde tätig zu werden.
3. Vertragsabschluss
1. Das Dienstvertragsverhältnis kommt durch die Bestellung (Angebot) des Kunden und die Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung des Kunden (Angebot) innerhalb von vier Wochen abzugeben.
2. Der Vertragsgegenstand, die genaue Beschreibung der Aufgabenstellung ist schriftlich im Auftrag beschrieben.
4. Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
2. Der Vertrag kann wirksam gekündigt werden. Dabei wird eine zweiwöchige Frist zum Monatsende vereinbart.
3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund ist z.B., wenn
– Der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden fälligen Zahlungen in Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht zahlt.
– Der Kunde gerät nach Vertragsabschluss in Vermögensverfall (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit), sofern kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
– beide Parteien einverstanden sind.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Partner aus dem Vertrag
1. Die Leistungen des Dienstleisters umfassen in der Regel die im Einzelnen aufgeführten Aufgaben gemäß Bestellung des Kunden.
2. Der Kunde wird Kunden regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit informieren. Die Vertragsparteien können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und ein voraussichtliches Enddatum für die Erbringung der Vertragsleistungen vereinbaren.
3. Kann der Dienstleister einen vertragsgemäß fälligen Auftrag tatsächlich nicht erfüllen, hat er den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Der Dienstleister stellt die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Geräte und Personal zur Verfügung, sofern der Kunde nicht über entsprechende Geräte oder Einrichtungen verfügt, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, bzw. durch Bereitstellung von Informationen, Ratschlägen oder Erfahrungen, um einen effizientes Arbeitsprozess sicherzustellen.
5. Jeder Vertragspartner kann vom anderen Vertragspartner schriftlich verlangen, den vereinbarten Leistungsumfang zu ändern. Nach Eingang des Änderungswunsches prüft der Empfänger, ob die Änderung unter welchen Bedingungen vorgenommen werden kann und teilt dem Antragsteller unverzüglich schriftlich und ggf. seine Zustimmung oder Ablehnung mit ggf. Begründung.
Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Untersuchung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von dem Auftragnehmer zusammen mit vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Untersuchung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden jene für eine Untersuchung und/oder eine Korrektur erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich perfekt und besuchen im Rahmen selbigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Lieferungen, Lieferfristen, Versand
1. Termine und Fristen, die vom Kunde benannt werden, sind nicht verbindlich, sofern nicht erklärtermaßen etwas anderes ausgemacht wurde. Die Liefertermine haben insoweit Gültigkeit, als dass der Kunde zeitnahe (i.d.R. vereinbarte) Informationen bzw. Materialen erhält. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, sofern jene Übernahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen darstellt.
2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Zukommen der Auftragsbestätigung. Diese sind eingehalten, sobald jene Ware des den Sitz des Kundes verlassen hat oder jene Verfügbarmachung dem Kunde bekanntgegeben ist. Eine Überschreitung der Abgabefrist legitimiert keinen Vertragsrücktritt. Die Versendung der Ware erfolgt zu Lasten und auf Aufwand des Kundes. Das Versandrisiko trägt der Kunde, allgemein keine sonstige schriftliche Übereinkunft mit dem Kunde einstimmig wurde. Der Auftragnehmer ist legitim, eine aus ihrer Ansicht erforderliche Transportversicherung mit dem zu einem Vorschub beauftragten Unternehmen auf Aufwand des Kundes abzuschließen.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht früh genug hinter, prolongieren sich entsprechend jene Leistungs- und Lieferfristen. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nachkommen, so steht dem Auftragnehmer die Vertragsauflösung zu. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall von dessen vertraglichen Leistungspflicht befreit. Ferner hat der Auftragnehmer dasjenige Recht, dem Kunden alle bis zur Vertragsauflösung entstandenen Aufwendungen zu berechnen.
4. Für jene Verletzung von klar vereinbarten Fristen und Terminen haftet der Auftragnehmer nicht, sobald Verzug der Lieferung und Leistungen aufgrund höherer Gewalt eingetreten sind und dem Auftragnehmer geschuldet ist. Dazu gehören Streiks, Störungen des Betriebs, behördliche Anordnungen, Probleme bei der Materialbeschaffung, sogar sobald diese bei Lieferanten oder bei Lieferanten des Dienstleisters eintreten. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall erlaubt, mit Dauer der Behinderung zuzüglich einer adäquaten Anlauffrist aufzuschieben. Außerdem kann der Auftragnehmer wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurücktreten.
5. Leistungsverzug tritt ein, sobald nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden und nach einer Nachfrist von vier Wochen der Auftragnehmer die Leistung selbst geschuldet nicht erbringt. Bei Verzug kann der Kunde eine Forderung auf Verzugsentschädigung von 0,5 % des Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzugs verlangen, insgesamt während der Vertragsdauer maximal 5 % des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche, vor allem Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
7. Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte
1. Vom Dienstleister entwickelte Verfahren, Computerprogramme, Codes und ähnliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf sie ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters vervielfältigen, unbefugten Dritten übermitteln oder Dritten zugänglich machen. Berechtigte Dritte sind vom Kunden auf das Urheberrecht des Dienstleisters hinzuweisen.
2. Der Dienstleister ist und bleibt Inhaber aller Rechte an den an den Kunden gelieferten Produkten. Dies gilt auch für Produktteile oder daraus ganz oder teilweise abgeleitete Produkte einschließlich zugehöriger Materialien. Auch wenn der Kunde die Produkte im vertraglich zulässigen Umfang verändert und mit eigenen oder fremden Produkten verbindet, bleibt der Dienstleister Inhaber aller Rechte.
3. Wird von Dritten eine Verletzung des Schutzrechts durch das Produkt vom Dienstleister behauptet, ist der Dienstleister berechtigt, notwendige Änderungen auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Weitere vertragliche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls Dritte die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten geltend machen.
4. Der Kunde haftet dem Lieferanten für alle Schäden, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden verursacht werden.
5. Dienstleister behalten sich das Recht vor, Kunden und Projekte als Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung, einschließlich Logos, in eigenen Medien zu nennen und zu veröffentlichen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Leistungen werden monatlich zum Pauschalpreis eines Einzelvertrages bei Beendigung oder bei Vereinbarung einer Zeit- und Materialvergütungsvereinbarung fällig und berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes zur Rechnungsstellung vereinbart ist.
2. Schätzpreise für Leistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind nicht verbindlich, jedoch nach bestem Wissen angegeben.
3. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Umsatzsteuersatz berechnet. 4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
9. Gewährleistung
1. In der heutigen Zeit können Fehler bei (digitalen) Produkten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
2. Die Vertragsgemäße Garantie mit einer Laufzeit von 12 Monaten beginnt bei Lieferung. Gewährleistungsansprüche gegen Dienstleister stehen nur Direktkunden zu und sind nicht übertragbar. 3. Stellt der Dienstleister dem Kunden Fremdprodukte zur Verfügung, sind Gewährleistungserklärungen Bestandteil dieses Vertrages. Ansprüche aus dieser Garantie kann der Kunde dann auch gegenüber einem Dritten geltend machen. Eine über die Zusicherungen dieses Dritten hinausgehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
4. Sobald ein Mangel der gelieferten Ware auftritt, hat der Kunde den Dienstleister unverzüglich unter kurzer Beschreibung des Mangels zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und erhebliche, auffällige Schäden müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich angezeigt und als Mangel angezeigt werden. Mängelbilder sind so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
5. Die Mängel werden vom Dienstleister in angemessener Frist beseitigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel reproduzierbar und mitgeteilt sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Entstehen Mängel infolge unsachgemäßer Behandlung oder Mängel, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, hat der Kunde auch die Kosten der Prüfung zu tragen.
6. Wird die gelieferte Ware vom Kunden oder von dritter Seite erweitert oder verändert, erlischt die Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht oder nicht verursacht hat, bleibt die Gewährleistung bestehen.
7. Die Haftung des Dienstleisters für normale Abnutzung ist nicht enthalten. Mängel und Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch, anormale Betriebsbedingungen oder unsachgemäßen Gebrauch des Gerätes entstehen können, schließen jeglichen Gewährleistungsanspruch aus.
8. Schlägt die Nachbesserung und Nachlieferung durch den Dienstleister weiterhin fehl, kann der Kunde weitere Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen.
9. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10. Haftung
1. Der Dienstleister haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung ist nicht von Mängeln abhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
11. Partnerverbindungen
1. Sofern der Dienstleister Produkte oder Waren Dritter anbietet (bspw. Webhosting, Software, Bücher etc.), gelten zusätzlich die eigenen AGB und Daten die AGB, Lizenz- und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters bzw. Herstellers Bedingungen. Mit der endgültigen Abnahme von Dienstleistungen, Produkten oder Waren erkennt der Kunde jene Gültigkeit an und ist für Schäden und Verbindlichkeiten, die im Falle einer Zuwiderhandlung entstehen, voll verantwortlich.
12. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich zur Vertraulichkeit bzgl. der Informationen zur Dienstleistung sowie vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz.
2. Der Kunde, sein Unternehmen und Kunden schützen das Werks bzw. Leistung und jenes geistige Eigentum vor einem unbefugten Einblick oder Zugriff Außenstehender.
3. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, welche zur ordnungsgemäßen Abarbeitung der vertraglich vereinbarten Leistung des Dienstleisters benötigt werden. Vorschläge, Sollkonzepte und Organisationskonzepte und Software sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung vom Kunden förmlich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die ihm übergebenen Produkte nutzt oder vier Wochen nach Überreichung der vereinbarten Leistungen, ohne dass Mängel angezeigt wurden.
13. Beauftragung von Subunternehmen
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus dem Vertrag obliegenden Pflichten und zustehenden Rechte auf Dritte uneingeschränkt hinsichtlich Anzahl, Umfang und Dauer zu übertragen. Der Kunde nimmt ebendiese erbrachte Leistung als Leistung des Dienstleisters an.
14. Widerrufsrecht
1. Wir gehen nur Verträge mit Unternehmern in dem Sinne des § 14 BGB ein. Unternehmern steht anders als Verbrauchern zwischen Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zu.
15. Gerichtsstand
1. Für Geschäftsverbindungen der Parteien gilt nur deutsches Recht.
2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder unteilbar anderen EU-Mitgliedstaat, ist alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Änderung dieser AGBs
1. Diese AGB können geändert werden, wenn es einen sachlichen Grund für die Änderung gibt. Dies können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassungen unserer Vorschläge, Änderungen der Rechtsprechung oder Änderungen der wirtschaftlichen Lage sein. Bei wesentlichen Änderungen, die Sie betreffen, werden wir Sie rechtzeitig über die geplanten Änderungen informieren. Sie haben das Recht, Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Informationen abzuheben. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden. 20 Schlussbestimmungen
1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen uns über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist. 2. Soweit Sie als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt haben oder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mein Sitz in Hanau. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mein Sitz in Hanau. 3. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr
4. Ich nehme nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.